Nutzungsbedingungen
Letzte Aktualisierung: Mai 2026
Dieses Dokument stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Endnutzer (nachfolgend „Nutzer“) und dem rechtmäßigen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an der WhatEat-Anwendung (nachfolgend „Lizenzgeber“) dar. Durch das Herunterladen, Installieren, Aufrufen oder Nutzen der mobilen oder Web-Anwendung WhatEat (nachfolgend „Anwendung“) akzeptiert der Nutzer ausdrücklich und bedingungslos alle hierin festgelegten Bedingungen.
1. Rechtliche Natur des Vertrags: Softwarelizenz
Dieses Dokument stellt keinen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, Beratung, Consulting oder kontinuierliche technische Unterstützung dar. Das zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer begründete Rechtsverhältnis ist ausschließlich eine Lizenz zur Nutzung geistigen Eigentums. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verpflichtung zur Durchführung einer Arbeits-, Berufs- oder Dienstleistungstätigkeit zugunsten des Nutzers, sondern gewährt lediglich das technische Recht zur Verwertung und Darstellung eines bereits existierenden digitalen wissenschaftlichen und technischen Werks.
2. Lizenzgewährung und Nutzungsbereich
Der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer eine persönliche, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und begrenzte Lizenz zur Nutzung der Anwendung auf seinen kompatiblen Geräten, ausschließlich für persönliche und nicht-kommerzielle Zwecke. Der materielle Gegenstand dieser Lizenz umfasst einzig und allein:
- Den Zugriff auf die grafische Benutzeroberfläche und die automatisierten Nährwertberechnungsalgorithmen, die im ausführbaren Code der Anwendung enthalten sind.
- Die technische Abfrage der auf der Plattform synchronisierten Nährwertdatenbank, die in statischer und paketierter Form für die automatisierte Nutzung durch die Software bereitgestellt wird.
3. Abgrenzung der Rechte und Einschränkungen
Zur besseren Klarheit über den Umfang des gewährten geistigen Eigentums wird die folgende Differenzierung der Zugriffsrechte und Nutzungsbeschränkungen festgelegt:
| Dem Nutzer gewährte Rechte | Strikte Einschränkungen des geistigen Eigentums |
|---|---|
| Anzeigen der Menüs, Rezepte und der automatisierten Verteilung von Makronährstoffen, die von der Anwendung berechnet werden. | Reverse Engineering, Dekompilierung, Quellcode-Extraktion oder Disassemblierung der Anwendung ist verboten. |
| Nutzung der internen Suchmaschine zur Abfrage der Nährwertinformationen von Lebensmitteln in der Datenbank. | Massenextraktion, Datenscraping oder Klonen der Datenbank für Zwecke außerhalb der Anwendung ist verboten. |
| Zugriff auf erweiterte Funktionen („Premium“) durch Erwerb der entsprechenden temporären Abonnementlizenz. | Weitervertrieb, Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Verwertung des Namens, Logos, Codes oder Inhalts von WhatEat ist verboten. |
Der Nutzer erkennt an, dass er keine Eigentumsrechte an der Software, den Marken oder der Datenbank erwirbt, deren ausschließliches Eigentum jederzeit beim Lizenzgeber verbleibt.
4. Ausschluss von fachlicher Beratung und Gewährleistung
Die Anwendung und der Zugriff auf ihre Datenbank werden ausschließlich „wie besehen“ und „nach Verfügbarkeit“ (as is) bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Unfehlbarkeit der Software oder die absolute Richtigkeit der automatisiert bereitgestellten Nährwertdaten.
5. Gewerbliche Regelung und Zugriffsverwaltung
Der Zugriff auf bestimmte erweiterte Funktionen der Anwendung erfordert den Erwerb einer temporären Zahlungslizenz im Rahmen des wiederkehrenden Abonnements (monatlich oder jährlich). Die Einziehung, Abrechnung, Einhebung und Verwaltung der aus diesen Lizenzen resultierenden Steuern erfolgt vollständig über einen unabhängigen Drittanbieter, der als eingetragener Händler (Merchant of Record) fungiert.
Der Nutzer erkennt an, dass die Zahlung der entsprechenden Gebühr ausschließlich das temporäre Zugriffsrecht auf die „Premium“-Softwarefunktionen abdeckt und keinen Anspruch auf personalisierten technischen Offline-Support, kundenspezifische Entwicklungen oder Arbeitsleistungen jeglicher Art seitens des Lizenzgebers begründet.
6. Dauer, Kündigung und Rückerstattungsrichtlinie
Die erweiterte Nutzungslizenz („Premium“) bleibt während des vom Nutzer vertraglich vereinbarten Zeitraums (monatlich oder jährlich) gültig. Der Nutzer kann diesen Lizenzvertrag kündigen, indem er sein Abonnement über die vom eingetragenen Händler bereitgestellten Kanäle kündigt, wodurch die automatische Verlängerung gestoppt wird.
Aufgrund der rein digitalen Natur des Lizenzprodukts (Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden) stimmt der Nutzer ausdrücklich zu, dass das Widerrufs- und Rückerstattungsrecht nicht anwendbar ist, sobald das Herunterladen, der Zugriff oder die Ausführung der erweiterte Funktionen der Software begonnen hat, in Übereinstimmung mit den Verbraucherschutzgesetzen für digitale Güter.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Lizenzvertrag unterliegt in all seinen Aspekten dem geltenden spanischen Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten, Konflikten oder Ansprüchen, die sich aus der Auslegung oder Durchführung dieses Dokuments ergeben, unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Stadt Córdoba, Spanien, unter formalem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen zustehen könnte.
